Betroffene über dem Schwellenwert für die Aktionsplanung zur Lärmkartierung 2022

Die Lärmkarten sind Grundlage für die Umgebungslärm-Aktionsplanung. Mit den Informationen aus den Karten können Maßnahmen zur Bekämpfung bestehender Lärmprobleme gezielt gesetzt werden oder Entscheidungen getroffen werden, um zukünftige Lärmprobleme zu vermeiden.

Seit dem Jahr 2007 sind alle 5 Jahre Lärmkarten zu erstellen, die Basis für die anschließende Aktionsplanung sind.

In den Aktionsplänen ist auf alle durch Lärm belastete Gebiete einzugehen, insbesondere aber auf jene, in denen die Schwellenwerte für die Aktionsplanung überschritten sind. Die Schwellenwerte werden von den Ländern und vom Bund in den jeweiligen Umsetzungen der Umgebungslärmrichtlinie festgelegt.

Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der jeweiligen Teil-Aktionspläne nach Übermittlung durch die zuständigen Behörden hier veröffentlicht. Diese öffentliche Auflage wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden.

 

Schwellenwerte für die Aktionsplanung auf Bundesebene
  Lden Lnight
Straßenverkehr 60 dB 50 dB
Schienenverkehr 70 dB 60 dB
Flugverkehr 65 dB 55 dB
IPPC-Anlagen 55 dB 50 dB

Die von Seite der Bundesländer für Straßenverkehr festgelegten Schwellenwerte sind mit den auf Bundesebene festgelegten Schwellenwerten ident. Für die anderen Lärmquellen besteht auf Landesebene entweder keine legislative Zuständigkeit für die Aktionsplanung (Schienenverkehr, Flugverkehr) oder keine Notwendigkeit (aktuell keine IPPC-Anlagen in Landeszuständigkeit in den Ballungsräumen).

 

An einer Anpassung der Schwellenwerte für Schienen- und Flugverkehr wird aktuell gearbeitet.

 

  Tag-Abend-Nachtzeitraum
Lden > 60 dB

Nachtzeitraum
Lnight > 50 dB

Durch Straßenverkehrslärm betroffene Einwohner über dem Schwellenwert für die Aktionsplanung
Autobahnen und Schnellstraßen 44.900 74.800
Landesstraßen 147.200 163.000
Straßen in Ballungsräumen 922.100 965.900
Summe Straßenverkehr 1.114.200 1.203.700

Die Angaben zu Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen umfassen nur Gebiete außerhalb von Ballungsräumen.

  Tag-Abend-Nachtzeitraum
Lden > 70 dB
Nachtzeitraum
Lnight > 60 dB

 

Durch Schienenverkehrslärm betroffene Einwohner über dem Schwellenwert für die Aktionsplanung

Haupteisenbahnstrecken 11.700 28.300
Eisenbahnen in Ballungsräumen 12.300 27.600
Straßenbahnen in Ballungsräumen 18.100 24.300
Summe Schienenverkehr 38.300 73.800

Die Angaben zu Haupteisenbahnstrecken umfassen nur Gebiete außerhalb von Ballungsräumen. Im Ballungsraum Wien liegt auch eine Gesamtauswertung für Schienenverkehr vor, welche dann für die Bildung der Werte für "Summe Schienenverkehr" herangezogen wurde. Diese Werte ergeben sich daher nicht aus den für die Teilquellen angegebenen Werten.

 

 

  Tag-Abend-Nachtzeitraum
Lden > 65 dB
Nachtzeitraum
Lnight > 55 dB
Durch Fluglärm betroffene Einwohner über dem Schwellenwert für die Aktionsplanung
Großflughafen Wien 0 200
Regionalflughäfen 0 0
Alle Flughäfen 0 200

 

 

 

  Tag-Abend-Nachtzeitraum
Lden > 55 dB
Nachtzeitraum
Lnight > 50 dB
Durch Industrieanlagen (IPPC) in Ballungsräumen betroffene Einwohner über dem Schwellenwert für die Aktionsplanung
Alle Ballungsräume 5.300 800

 

Veröffentlicht am 25.10.2023, BMK V/11