Archiv Aktionspläne 2018

Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. Verantwortlich ist jeweils die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.

Eine zusammenfassende Betroffenenauswertung finden Sie im Allgemeinen Teil des Aktionsplans

Der Aktionsplanung liegen die aktuellen Lärmkarten 2017 zugrunde.

Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der jeweiligen Teil-Aktionspläne nach Übermittlung durch die zuständigen Behörden hier veröffentlicht.

Die Frist für Stellungnahmen ist beim jeweiligen Teil des Aktionsplans angeführt.

Veröffentlicht am 30.05.2018
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  • Titelseite Aktionsplan

    Allgemeiner Teil

    Betroffenenauswertung

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    Titelseite Aktionsplan

    Allgemeiner Teil

    Der allgemeine Teil des Umgebungslärm-Aktionsplans für Österreich enthält eine Zusammenstellung der von den jeweils zuständigen Behörden ermittelten Betroffenenzahlen.

    Die Zusammenführung der Betroffenenzahlen erfolgte durch das Umweltbundesamt.

    Im November 2021 wurde das Dokument des Aktionsplans um ein Korrigendum erweitert.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 1 - Titelblatt

    Teil 1

    Autobahnen und Schnellstraßen

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 1 - Titelblatt

    Teil 1

    Autobahnen und Schnellstraßen

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 1 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung IVVS1 – Planung, Betrieb und Umwelt
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 2 - Titelblatt

    Teil 2

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen im Burgenland

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 2 - Titelblatt

    Teil 2

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen im Burgenland

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 2 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Burgenländischen Landesregierung
    7001 Eisenstadt, Europaplatz 1

     

    Stellungnahmen konnten bis 17. Juli 2018 abgegeben werden.

    Der Burgenländische Umgebungslärm-Aktionsplan ist Teil des österreichweiten Aktionsplanes. Er liegt während der Amtsstunden beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Landhaus Neu, Zimmer Nr. B 302 zur öffentlichen Einsicht auf.

    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 2 – Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft
    Referat Verkehrsrecht
    7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 3 - Titelblatt

    Teil 3

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Kärnten

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 3 - Titelblatt

    Teil 3

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Kärnten

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 3 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Kärntner Landesregierung
    9021 Klagenfurt, Mießtaler Straße 1

    Stellungnahmen konnten bis 29.6.2018 abgegeben werden.

     

    Der Aktionsplan ist auch unter folgender Adresse einzusehen:

    Amt der Kärntner Landesregierung
    Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
    Mießtaler Straße 1
    9021 Klagenfurt am Wörthersee

    Amt der Kärntner Landesregierung
    Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
    9021 Klagenfurt am Wörther See, Mießtaler Straße 1

    Fax: 050/536-17070

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 4 gesamt - Titelblatt

    Teil 4

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Niederösterreich

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 4 gesamt - Titelblatt

    Teil 4

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Niederösterreich einschließlich der in Niederösterreich liegenden Gemeinden des Ballungsraums Wien

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 4 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Niederösterreichischen Landesregierung
    3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

    Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

     

    Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
    Abteilung Landesstraßenplanung
    3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 5 - Titelblatt

    Teil 5

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Oberösterreich

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 5 - Titelblatt

    Teil 5

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Oberösterreich

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 5 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Oberösterreichischen Landesregierung
    4021 Linz, Kärntnerstraße 10-12

    Stellungnahmen konnten bis 28.12.2018 abgegeben werden.

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
    Abteilung Umweltschutz
    4021 Linz, Kärntnerstraße 10-12

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 6 - Titelblatt

    Teil 6

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Salzburg (Land) ohne Ballungsraum Salzburg

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 6 - Titelblatt

    Teil 6

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Salzburg (Land) ohne Ballungsraum Salzburg

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 6 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Salzburger Landesregierung
    5010 Salzburg, Postfach 527

     

    Stellungnahmen konnten bis 30.4.2019 abgegeben werden.

    Amt der Salzburger Landesregierung
    Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
    Postfach 5027
    5010 Salzburg

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 6 Salzburg - Titelblatt

    Teil 6 Salzburg

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen im Ballungsraum Salzburg

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 6 Salzburg - Titelblatt

    Teil 6 Salzburg

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen im Ballungsraum Salzburg

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 6 Salzburg fällt in die Zuständigkeit des
    Magistrats der Stadt Salzburg
    5020 Salzburg, Auerspergstraße 7

    Stellungnahmen konnten bis 7.8.2018 abgegeben werden.

    Magistrat der Stadt Salzburg
    Raumplanung und Baubehörde (MA 05)
    5020 Salzburg, Auerspergstraße 7

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 7 gesamt - Titelblatt

    Teil 7

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in der Steiermark inklusive Ballungsraum Graz

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 7 gesamt - Titelblatt

    Teil 7

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in der Steiermark inklusive Ballungsraum Graz

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 7 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Steiermärkischen Landesregierung
    8010 Graz, Stempfergasse 7

    Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

     

    Amt der Steiermärkischen Landesregierung
    Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau
    8010 Graz, Stempfergasse 7

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 8 - Titelblatt

    Teil 8

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Tirol ohne Ballungsraum Innsbruck

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 8 - Titelblatt

    Teil 8

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Tirol ohne Ballungsraum Innsbruck

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 8 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Tiroler Landesregierung
    6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3

    Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

     

    Amt der Tiroler Landesregierung
    Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen
    6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 8 Innsbruck - Titelblatt

    Teil 8 Innsbruck

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen im Ballungsraum Innsbruck

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 8 Innsbruck - Titelblatt

    Teil 8 Innsbruck

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen im Ballungsraum Innsbruck

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 8 Innsbruck fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Tiroler Landesregierung
    6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3

    Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

     

    Amt der Tiroler Landesregierung
    Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen
    6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 9 - Titelblatt

    Teil 9

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Vorarlberg

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 9 - Titelblatt

    Teil 9

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Vorarlberg

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 9 fällt in die Zuständigkeit des
    Amts der Vorarlberger Landesregierung
    6901 Bregenz, Landhaus

    Bei der Erstellung dieses Aktionsplanes wurde die Öffentlichkeit im Rahmen eines Auflage- und Begutachtungsverfahrens mit einbezogen. Die Veröffentlichung des Entwurfes des Aktionsplanes erfolgte am 22.06.2018 im Amtsblatt. Der Entwurf des Aktionsplanes samt Erläuterungsbericht und die dazugehörigen strategischen Lärmkarten lagen im Internet sowie bei den zuständigen Landesdienststellen in der Zeit vom 25.06.2018 bis einschließlich 06.08.2018 zur öffentlichen Einsicht auf. Im Auflageverfahren sind fünf Stellungnahmen fristgerecht eingelangt und soweit für den Aktionsplan relevant in der Endfassung des Aktionsplanes 2018 berücksichtigt.

    Das Land Vorarlberg hat für die maßgebenden Hauptverkehrsstraßenabschnitte, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes sowie der betroffenen Gemeinden befinden, den Aktionsplan 2018 Teil 9 mit Stand Jänner 2019, zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung ausgearbeitet und in der 3. Sitzung der Landesregierung am 22.01.2019 beschlossen.

    Amt der Vorarlberger Landesregierung
    Abteilung Straßenbau (VIIb)
    Widnau 12, 6800 Feldkirch
    Betreff „Umgebungslärmrichtlinie / Aktionsplan“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 10 - Titelblatt

    Teil 10

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Wien

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 10 - Titelblatt

    Teil 10

    Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Wien

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 10 fällt in die Zuständigkeit des
    Magistrats der Stadt Wien
    1200 Wien, Dresdner Straße 45

    Stellungnahmen konnten bis 3.8.2018 abgegeben werden.

     

    Gemäß § 11 Wiener Umgebungslärmschutzgesetz erfolgt auch eine Einbindung der Bezirksvorsteherinnen bzw. der Bezirksvorsteher zum Teil-Aktionsplan.

    Schriftliche Stellungnahmen konnten entweder per E-Mail an post@ma22.wien.gv.at oder auf dem Postweg an das Magistrat der Stadt Wien - MA22, Dresdner Straße 45, 1200 Wien, gerichtet werden.

    Magistrat der Stadt Wien - MA22
    Dresdner Straße 45
    1200 Wien

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 11 - Titelblatt

    Teil 11

    Eisenbahnstrecken

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 11 - Titelblatt

    Teil 11

    Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von Ballungsräumen in Österreich

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 11 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung Infra2 – Infrastrukturplanung
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 12 Wien - Titelblatt

    Teil 12 Wien

    Straßen- und U-Bahnen

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 12 Wien - Titelblatt

    Teil 12 Wien

    Straßen- und U-Bahnen im Ballungsraum Wien

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 12 Wien fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Die Ausarbeitung erfolgte durch das Amt der Wiener Landesregierung.

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 3.8.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 13 Linz - Titelblatt

    Teil 13 Linz

    Straßenbahnen

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 13 Linz - Titelblatt

    Teil 13 Linz

    Straßenbahnen im Ballungsraum Linz

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 13 Linz fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Die Ausarbeitung erfolgte durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 28.12.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 14 Graz - Titelblatt

    Teil 14 Graz

    Straßenbahnen

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 14 Graz - Titelblatt

    Teil 14 Graz

    Straßenbahnen im Ballungsraum Graz

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 14 Graz fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Die Ausarbeitung erfolgte durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 15 Innsbruck - Titelblatt

    Teil 15 Innsbruck

    Straßenbahnen

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 15 Innsbruck - Titelblatt

    Teil 15 Innsbruck

    Straßenbahnen im Ballungsraum Innsbruck

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 15 Innsbruck fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Die Ausarbeitung erfolgte durch das Amt der Tiroler Landesregierung.

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung Infra2 - Infrastrukturplanung
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 16 - Titelblatt

    Teil 16

    Flughafen Wien

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 16 - Titelblatt

    Teil 16

    Flughafen Wien

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 16 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung L1 – Strategie und Internationales
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 17 - Titelblatt

    Teil 17

    Flughafen Linz

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 17 - Titelblatt

    Teil 17

    Flughafen Linz

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 17 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung L1 – Strategie und Internationales
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 18 - Titelblatt

    Teil 18

    Flughafen Graz

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 18 - Titelblatt

    Teil 18

    Flughafen Graz

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 18 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung L1 – Strategie und Internationales
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 19 - Titelblatt

    Teil 19

    Flughafen Salzburg

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 19 - Titelblatt

    Teil 19

    Flughafen Salzburg

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 19 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung L1 – Strategie und Internationales
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 20 - Titelblatt

    Teil 20

    Flughafen Innsbruck

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 20 - Titelblatt

    Teil 20

    Flughafen Innsbruck

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 20 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung L1 – Strategie und Internationales
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 21 - Titelblatt

    Teil 21

    Flughafen Klagenfurt

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 21 - Titelblatt

    Teil 21

    Flughafen Klagenfurt

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 21 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

     

    Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    Abteilung L1 – Strategie und Internationales
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 22 - Titelblatt

    Teil 22

    Industrieanlagen (IPPC) gemäß Gewerbeordnung 1994

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 22 - Titelblatt

    Teil 22

    Industrieanlagen (IPPC) gemäß Gewerbeordnung 1994

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 22 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    1010 Wien, Stubenring 1

    Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    1010 Wien, Stubenring 1

    Kennwort „Umgebungslärm“

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  • Umgebungslärm Aktionsplan Teil 23 - Titelblatt

    Teil 23

    Industrieanlagen (IPPC) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002

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    Umgebungslärm Aktionsplan Teil 23 - Titelblatt

    Teil 23

    Industrieanlagen (IPPC) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002

     

    Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 23 fällt in die Zuständigkeit des
    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Stellungnahmen konnten bis 17.7.2018 abgegeben werden.

    Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
    1030 Wien, Radetzkystraße 2

    Kennwort „Umgebungslärm“

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