Die Lärmkartierung und der Umfang der Bearbeitung ist in der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt. Die Karten dienen als Grundlage für die Lärmbekämpfung auf europäischer und lokaler Ebene. Die unterschiedlichen Lärmquellen - Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie in Ballungsräume der Lärm bestimmter Industrieanlagen - werden getrennt dargestellt.
- Straßenverkehr (Autobahnen und Schnellstraßen, Landesstraßen)
- Schienenverkehr (Eisenbahnstrecken, Straßenbahnstrecken)
- Flugverkehr
- Industrie (IPPC-Anlagen)
In den strategischen Lärmkarten ist die Lärmbelastung des vorangegangenen Kalenderjahres darzustellen. Bedingt durch die COVID-19 Pandemie und die damit einhergegangenen Mobilitätseinschränkungen war im Jahr 2020 ein deutlicher Rückgang des Verkehrsaufkommens zu beobachten. Da die Lärmkartierung und die darauf aufbauende Aktionsplanung gemäß Umgebungslärmrichtlinie langfristig angelegt sind, wurden für die Lärmkartierung 2022 zur Abschätzung der Lärmbelastung die Verkehrszahlen des Jahres 2019 herangezogen.
Als maßgebende Geschwindigkeit wurde bei der Ermittlung der strategischen Lärmkarten für das Autobahn- und Schnellstraßennetz die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die auf dem betrachteten Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit je Fahrzeugklasse verwendet. Die seitens der Länder auf Basis des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) erlassenen immissionsabhängigen oder permanenten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden in den strategischen Lärmkarten für Autobahnen und Schnellstraßen nicht berücksichtigt.
Verwendungshinweis
Sie können einen bestimmten Kartenausschnitt direkt über die Adresssuche auswählen oder die Zoomfunktion nutzen.
Wenn der gesuchte Bereich nicht in einer Lärmzone liegt, so bedeutet das noch nicht, dass keine Lärmbelastung vorliegt! Die Karten enthalten außerhalb der Ballungsräume nur Lärm von hochrangiger Verkehrsinfrastruktur. Die kartierten Strecken sind in den Übersichtskarten (geringe Zoomstufe) als Linien dargestellt.
Die Lärmkarten dienen als Grundlage für eine strategische Planung und können bedingt auch in anderen Rechtsmaterien wie z.B. der Raumordnung herangezogen werden. Die strategischen Lärmkarten sind nicht geeignet, die individuelle Lärmbelastung exakt zu beschreiben.
Die vorliegenden Lärmkarten wurden je nach der Lärmquelle im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft oder der Bundesländer erarbeitet.
Veröffentlichungsstand
Die strategischen Lärmkarten wurden je nach Bearbeitungsfortschritt in mehreren Schritten veröffentlicht oder überarbeitet.