Auf Bundesebene wurden 2006 im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Bewertung von Umgebungslärm Schwellenwerte definiert. Die Werte sind getrennt nach Lärmquellen definiert, entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird derzeit keine Gesamtlärmbetrachtung über alle Verkehrsträger durchgeführt.
Vergleichbare Schwellenwerte für Straßenverkehrslärm und Lärm von IPPC-Anlagen gibt es auch auf Landesebene.