Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zu Luftschadstoff- und Lärmbelastung in der EU

Der Europäische Rechnungshof hat festgestellt, dass die von der Europäischen Kommission und den ausgewählten Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen nach wie vor nicht wirksam genug waren, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt vor Lärm zu schützen, obwohl die EU-Vorschriften bereits seit vielen Jahren in Kraft sind.

Der Europäische Rechnungshof weist ferner darauf hin, dass mit den Meldeschwellen für Lärmbelastung nur ein Teil der EU-Bevölkerung erfasst wird, der potenziell schädlichen Lärmpegeln ausgesetzt ist. Für die Lärmbelastung sind – im Gegensatz zur Luftqualität – keine EU-Grenzwerte oder -Reduktionsziele in den EU-Rechtsvorschriften enthalten.

Etwaige Fortschritte bei der Verringerung der Lärmbelastung lassen sich nur schwer beurteilen. Dies liegt vor allem daran, dass die meisten EU-Mitgliedstaaten das Ausmaß der Lärmbelastung nur lückenhaft und mit Verzögerung bewerten und darüber Bericht erstatten. Geprüft wurden insbesondere die Ballungsräume Athen, Barcelona und Krakau.

Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur ist es unwahrscheinlich, dass das Ziel des europäischen Grünen Deals, die Zahl der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen bis 2030 um 30 % zu verringern, erreicht wird. Die Zahl der Menschen, die chronisch durch Verkehrslärm gestört werden, könnte sogar noch steigen.

Die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofes lautet daher, Maßnahmen gegen Lärmbelastung zu priorisieren.
Die Europäische Kommission soll bewerten, ob es möglich ist, EU-Lärmreduzierungsziele und -Lärmgrenzwerte in die Umgebungslärmrichtlinie aufzunehmen sowie die für die Lärmbelastung geltenden Meldeschwellen weitestmöglich an die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werte anzugleichen. Als Zieldatum für die Umsetzung empfiehlt der Europäische Rechnungshof dazu 2029.

Die in der Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Meldeschwellen (verpflichtende untere Auswerteschwelle der Lärmkartierung) liegen laut Europäischem Rechnungshof im Vergleich zu den von der WHO empfohlenen Richtwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Lärm zu hoch.

Seitens Österreich wurden sowohl die Lärmkartierung 2022 wie auch die darauf aufbauende Lärmaktionsplanung 2024 fristgerecht an die Europäische Kommission berichtet. In Österreich wurde die Lärmbelastung auch schon vollständig ab einem Nacht-Lärmpegel Lnight von 45 dB erfasst.

Veröffentlicht am 17.01.2025, BMK V/11