Ballungsräumen kommt aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der geringen Abstände zu den Lärmquellen eine besondere Bedeutung in der Lärmbekämpfung zu. Auch die regionale Auswertung von Umfragedaten zeigt, dass insbesondere in Ballungszentren eine höhere Belastung durch Lärm besteht.
Die Ballungsräume, für die strategische Umgebungslärmkarten erstellt werden müssen, sind in der Bundes-Umgebungslärmschutz-Verordnung festgelegt.
Ballungsraum bezeichnet im Rahmen der Umgebungslärmgesetzgebung ein "tatsächlich zusammenhängendes, sich gegebenenfalls auch über mehrere Gemeinden erstreckendes bestimmtes Gebiet mit städtischem Charakter und einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 1000 oder mehr Einwohnern pro Quadratkilometer des Gemeindegebietes oder Gemeindegebietsteiles und einer insgesamt jedenfalls 100 000 Einwohner übersteigenden Einwohnerzahl."
Die Ballungsräume und ihre genaue Abgrenzung wurden in der Bundes-Umgebungslärmschutz-verordnung entsprechend dem Vorschlag der Bundesländer festgelegt:
Der Ballungsraum „Wien“ besteht aus den Gemeindegebieten von:
- Wien
- Perchtoldsdorf
- Brunn am Gebirge
- Wiener Neudorf
- Maria Enzersdorf
- Mödling
Der Ballungsraume Wien hat mehr als 250.000 EinwohnerInnen und wurde daher auch schon in der ersten Stufe der strategischen Lärmkartierung im Jahr 2007 kartiert.
Zusätzlich zum Ballungsraum Wien gelten die nachfolgenden Gebiete als Ballungsräume mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen:
- "Graz" Gemeindegebiet von Graz
- "Linz" Gemeindegebiete von Linz, Traun und Leonding
- "Salzburg" Gemeindegebiet von Salzburg
- "Innsbruck" Gemeindegebiete von Innsbruck, Völs und Rum bis 800m Seehöhe
Die Gemeinden Leonding und Rum wurden erst durch die Novelle der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung im Juni 2019 zu Ballungsraumgemeinden.