Bei der Erstellung der Aktionspläne bestand bzw. besteht für alle Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu wurden mit den Aktionsplänen auch die Stellungnahmeadressen und Fristen veröffentlicht.
Zum Download werden hier allerdings nur die allgemeinen Stellungnahmen von Behörden und Interessensvertretungen angeboten. Die Stellungnahmen einzelner betroffener Bürger und Bürgerinnen werden nicht veröffentlicht, sind aber seitens der jeweils für die Lärmquelle zuständigen Behörde zu würdigen.
Der Verbesserungsvorschlag, die Zahlen der Betroffene nach Gemeinden zu veröffentlichen, wurde bereits aufgegriffen. Wenn in einer Gemeinde keine Betroffenen angeführt sind oder eine Gemeinde nicht als lärmbelastet gelistet wird, so bedeutet das noch nicht, dass keine Lärmbelastung vorliegt! Die Lärmkartierung erfolgte außerhalb der Ballungsräume nur entlang hochrangiger Verkehrsinfrastruktur. Die kartierten Strecken sind in den Lärmkarten bei geringer Zoomstufe als Linien dargestellt.