Novelle der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung 2021

Die EU-Richtlinie 2020/367 legt eine standardisierte Bewertung fest, in welchem Zusammenhang Umgebungslärm und gesundheitliche Auswirkungen stehen. Die Umsetzung in Österreich erfolgt in der Bundes-Umgebungslärmschutz-Verordnung.

 

Die im Oktober 2018 von der Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlichten Leitlinien für die Bewertung von Umgebungslärm stellen die Grundlage für die in der EU-Richtlinie 2020/367 festgelegten Zusammenhänge zwischen Umgebungslärm und gesundheitsschädlichen Auswirkungen dar. Die in den Leitlinien festgelegten Dosis-Wirkungs-Relationen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe dienen.

Die Dosis-Wirkungs-Relationen für starke Belästigung, starke Schlafstörung und ischämische Herzkrankheiten aus den Leitlinien der WHO wurden für eine einheitliche Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen durch Lärm in Europa in den Anhang III der Umgebungslärmrichtlinie übernommen.

Die Methoden können nur auf repräsentative Populationsgrößen angewendet werden und sind nicht auf einzelne lokale Lärmschutzuntersuchungen übertragbar.

Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden der Tag-Abend-Nachlärmindex Lden sowie der Nachtlärmindex Lnight herangezogen.

 

Veröffentlicht am 07.07.2021, BMLFUW-PR