Grenzwerte beim Straßenneubau

Beim Neubau von Autobahnen und Schnellstraßen werden die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung dimensioniert.

Die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BGBl. II Nr. 215/2014) wurde 2014 erlassen. 

Die Regelung enthält Grenzwerte - sowohl für betriebsbedingte als auch für baubedingte Schallimmissionen. Der zulässige vorhabensbedingte Immissionseintrag ist von der Vorbelastung abhängig und ist in den Ergänzenden Erläuterungen übersichtlich dargestellt.

 

Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesstraßen sind in einer Dienstanweisung geregelt. Als kurzfristig wirksame und kostengünstige Maßnahme sind Tempolimits sinnvoll und notwendig, da sie wirksam und kosteneffizient sind. Wenn es Grenzwerte erfordern, sollten sie verstärkt angewendet und ihre Einhaltung sollte kontrolliert werden.

Veröffentlicht am 02.01.2017