Im Zuge der Planungen für eine dritte Landebahn wurde vom Flughafen Wien ein Mediationsverfahren initiiert. Die Ergebnisse wurden in einem zivilrechtlichen Vertrag festgehalten und ein Dialogforum wurde eingerichtet. Der Verlauf des Verfahrens sowie der Vertrag und weitere Unterlagen stehen auf der Website zur Mediation zur Verfügung. Weitere relevante Informationen wie zum Beispiel auch die Ergebnisse der Dauermessstellen werden auf der Informationsplattform Luftfahrt und Umwelt des Flughafens Wien veröffentlicht.
Als Ziele für den technischen Lärmschutz wurden für Wohnräume Lärm-Obergrenzen definiert. Es sollen im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern ein Dauerschallpegel von 30 dB nicht überschritten werden und keine Pegelspitzen über 52 dB - 53 dB erreicht werden.
Diese Zielwerte sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Einbau von Lärmschutzfenstern und/oder Lärmschutztüren in einem oder mehreren Räumen (samt Wiederherstellung der Fassade falls notwendig).
- Durchführung sonstiger technischer Maßnahmen (Einbau von Belüftungen, etc.).
- Darüber hinaus sieht das Lärmschutzprogramm unter bestimmten Bedingungen eine Förderung zur Errichtung von Wintergärten in Häusern mit Garten vor.
Alle Informationen und die Möglichkeit der Prüfung der Anspruchsberechtigung stehen unter www.laermschutzprogramm.at zur Verfügung.