Die Null-Schadstoff-Vision für 2050 lautet: Ein gesunder Planet für alle. Der Aktionsplan soll als Leitlinie dienen, die Vermeidung von Umweltverschmutzung in allen maßgeblichen politischen Strategien der EU einzubeziehen.
Im Aktionsplan werden bis 2030 zu erreichende Ziele definiert. Das Ziel für die Lärmbekämpfung ist eine Reduzierung des Anteils der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen um 30 %.
Die Europäische Kommission wird dazu einen Schwerpunkt auf eine bessere Bekämpfung von Lärm an der Quelle legen und dazu insbesondere die ordnungsgemäße Umsetzung vor Ort sicherstellen sowie gegebenenfalls den Rechtsrahmen zu Lärmemissionen für Reifen, Straßenfahrzeuge, Eisenbahnen sowie Luftfahrzeuge, auch auf internationaler Ebene, verbessern.
Im Jahr 2022 wird die Europäische Kommission die Fortschritte prüfen und Überlegungen anstellen, ob in der Umgebungslärmrichtlinie Lärmreduzierungsziele festgelegt werden müssen. Unter anderem sollten auch die Umgebungslärm-Aktionspläne besser in die Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität integriert werden.